ABE – Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile in Deutschland
ABE – Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile
Eine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) ist eine behördliche Genehmigung für Fahrzeugteile wie Räder, Stoßfänger, Fahrwerke, Lenkräder oder Luftfilter von Drittanbietern (z. B. Zender, BBS, Momo, K&N). Diese Teile waren nicht Bestandteil der ursprünglichen Fahrzeug-Typgenehmigung des Herstellers und müssen daher separat genehmigt werden.
Die ABE definiert, dass das jeweilige Teil an bestimmten Fahrzeugmodellen ohne weitere Einzelabnahme betrieben werden darf, sofern alle Bedingungen der ABE eingehalten werden.
Frühere Rechtslage nach §19 StVZO (alte Regelung)
Bis vor wenigen Jahren war die Rechtslage wie folgt:
- Teile mit ABE mussten lediglich im Fahrzeug mitgeführt werden
- Keine TÜV-Vorführung erforderlich
- Einbau musste ABE-konform erfolgen (Reifengrößen, Traglast, Freigängigkeit, Auflagen)
- Bei bestimmten Teilen mit ABE + „Eintragungspflicht“ war eine **nachträgliche §19(3) Änderungsabnahme** notwendig
- Wenn Auflagen nicht erfüllt waren → Erlöschen der Betriebserlaubnis nach §19(2) StVZO
ABE bedeutete also: **Kein TÜV nötig**, aber **ABE vollständig mitführen**.
Neue Rechtslage und Änderungen der letzten Jahre
Die StVZO wurde mehrfach überarbeitet. Für Tuningteile gelten seit den Anpassungen strengere Anforderungen:
Wesentliche Änderungen:
- Viele frühere ABEs wurden in **Teilegutachten** überführt
- Für zahlreiche Anbauteile ist nun zwingend eine **§19(3) Änderungsabnahme** erforderlich
- ABE muss weiterhin mitgeführt werden – wird aber oft nicht mehr als alleinige Erlaubnis akzeptiert
- Behörden prüfen verstärkt auf Wirksamkeit der ABE inklusive Auflagen
- Bei Vermischung mehrerer Tuningteile (z. B. Räder + Fahrwerk) ist regelmäßig eine **Kombinationsprüfung** notwendig
- Fehlende oder nicht passende ABEs gelten als **Betrieb ohne Betriebserlaubnis** → Bußgeld + Punkt
Damit wurde der ehemals „lockere“ Umgang mit ABE-Teilen deutlich verschärft.
Der heutige Stand (2024/2025)
Aktuell gilt:
- ABE ist gültig, **wenn alle Auflagen exakt erfüllt sind**
- Viele neue Teile besitzen statt ABE ein **Teilegutachten** → zwingende TÜV-Eintragung
- Die Polizei prüft ABE-Teile besonders streng
- Kombinationen verschiedener Tuningmaßnahmen benötigen häufig zusätzliche Prüfungen
- Bei Zweifeln entscheidet die Prüfstelle → oft zugunsten der Eintragungspflicht
Kurz gesagt: ABE genügt nur noch, wenn wirklich alles exakt passt. Sobald Auflagen verletzt werden, ist eine TÜV-Eintragung Pflicht.
Unterschiede zwischen ABE, Teilegutachten und ECE-Genehmigung
ABE
- Nationales Dokument
- Erlaubt Einbau ohne TÜV, sofern Auflagen eingehalten werden
- Muss im Fahrzeug mitgeführt werden
Teilegutachten
- Immer mit §19(3) Änderungsabnahme und Eintragung
- Meist strenger als ABE
- Typisch bei Felgen, Fahrwerken, Karosserieteilen
ECE (z. B. E-Nummer)
- Europaweit genehmigt
- Kein TÜV, keine Mitführungspflicht
- Gilt als "unproblematischste" Genehmigungsart
Praxis-Hinweise
- ABE immer vollständig im Fahrzeug mitführen
- Auflagen exakt prüfen (Reifengrößen, Distanzscheiben, Fahrwerkshöhen, Radabdeckungen)
- Kombinationen berücksichtigen (z. B. Gewindefahrwerk + breite Felge)
- Bei älteren ABEs prüfen, ob diese noch gültig sind
- Polizei kontrolliert häufig bei sichtbaren Tuningteilen (Felgen, Auspuff, Luftfilter)
FAQ – häufige Fragen zu ABE und §19 StVZO (einzeilig)
- Brauche ich mit ABE noch zum TÜV?
- Nur wenn die ABE eine Eintragung verlangt oder Auflagen nicht vollständig erfüllt sind.
- Was passiert, wenn ich ohne passende ABE fahre?
- Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt nach §19(2) StVZO, es drohen Bußgeld und Punkt.
- Gilt eine alte ABE weiterhin?
- Ja, aber nur wenn alle Bedingungen weiterhin erfüllt sind; viele alte ABEs wurden angepasst oder ersetzt.
- Kann ich mehrere ABE-Teile kombinieren?
- Nur wenn es keine Wechselwirkungen gibt; sonst ist eine Änderungsabnahme nötig.
- Muss die ABE im Auto liegen?
- Ja, ABE muss mitgeführt und vorzeigbar sein, außer bei ECE-genehmigten Teilen.
- Unterscheidet sich die ABE von einem Teilegutachten?
- Ja, ABE kann ohne Eintragung gelten, Teilegutachten erfordert immer eine TÜV-Eintragung.
- Was macht die Polizei bei fehlender ABE?
- Sie kann das Fahrzeug stilllegen und eine Prüfstelle anordnen.
