TÜV – Hauptuntersuchung, Abgasuntersuchung und Prüforganisationen in Deutschland
TÜV – Technischer Überwachungsverein und die Hauptuntersuchung in Deutschland
Der TÜV (Technischer Überwachungsverein) ist historisch die bekannteste deutsche Prüforganisation zur Überwachung der Verkehrstauglichkeit von Kraftfahrzeugen. Heute ist „TÜV“ ein umgangssprachlicher Sammelbegriff für die Hauptuntersuchung (HU) und Abgasuntersuchung (AU), die jedoch von vielen Organisationen durchgeführt werden dürfen. Das frühere TÜV-Monopol existiert nicht mehr.
Prüforganisationen in Deutschland
Folgende Stellen dürfen HU und AU durchführen:
- TÜV (TÜV Süd, TÜV Nord, TÜV Rheinland, TÜV Thüringen)
- Dekra
- GTÜ
- KÜS
- FSP (Freier Sachverständigenpool)
Alle verfügen über die gleiche gesetzliche Grundlage, unterscheiden sich aber oft in Erfahrung, Umgangston und Detailtiefe.
HU – Hauptuntersuchung (Deutschland)
Die HU ist die gesetzlich vorgeschriebene technische Prüfung eines Fahrzeugs gemäß §29 StVZO. Sie umfasst:
- Sicht- und Funktionsprüfung sicherheitsrelevanter Bauteile
- Lichtanlage, Bremsanlage, Lenkung
- Reifen, Achsen, Fahrwerk
- Karosseriezustand
- elektronische Systeme, soweit prüfbar
- Prüfung der Fahrzeugpapiere und Identnummern
Bei Bestehen erhält das Fahrzeug die bekannte runde Plakette am Kennzeichen.
Intervalle
- PKW: alle 2 Jahre
- Neuwagen: erste HU nach 3 Jahren
- Oldtimer mit H-Kennzeichen: ebenfalls alle 2 Jahre
- Motorräder: alle 2 Jahre
- LKW: je nach Klasse 1 oder 2 Jahre
AU – Abgasuntersuchung
Die AU ist Teil der HU, wird aber technisch als eigener Prüfpunkt geführt. Unterschied je nach Fahrzeugtyp:
- OBD-Abfrage bei neueren Fahrzeugen
- CO/HC-Messung im Leerlauf bei älteren Benzinern
- Opazitätsmessung bei Dieselfahrzeugen
AU-Plaketten gibt es nicht mehr; das Ergebnis ist im HU-Bericht enthalten.
Ablauf einer HU/AU-Prüfung
Typischer Weg:
- Fahrzeugannahme, Papiere abgeben
- Prüfer kontrolliert Identnummern und sichtbare Bauteile
- Funktionsprüfungen (Licht, Hupe, Bremsen, Lenkung, Fahrwerk)
- ggf. Probefahrt oder Rollenprüfstand
- Abgasuntersuchung
- Auswertung und Bericht (Mängelfrei, geringe Mängel, erhebliche Mängel)
Bei erheblichen Mängeln muss das Fahrzeug innerhalb der gesetzlichen Frist erneut vorgeführt werden.
Unterschiede zwischen den Prüforganisationen
Rechtlich sind alle gleichgestellt, aber in der Praxis unterscheiden sich:
- Erfahrung und Wissen einzelner Prüfer
- Umgang mit älteren Fahrzeugen
- Kulanz bei Auslegung von Richtlinien
- Praxisnähe bei Eintragungen und Umbauten
- Wartezeiten und Verfügbarkeit
Es existieren deutliche Unterschiede zwischen einzelnen Filialen.
Eintragungen und Abnahmen (Änderungen gemäß §19, §21 StVZO)
Umbauten wie Felgen, Fahrwerke, Leistungsänderungen oder Karosserieanbauten benötigen:
- ABE ohne Eintragung (nur bei vollständiger Auflagenerfüllung)
- Teilegutachten mit §19(3) Änderungsabnahme
- Einzelabnahme nach §21 (z. B. bei exotischen Umbauten oder fehlenden Gutachten)
Bei fehlenden Dokumenten oder widersprüchlichen Auflagen kann die Betriebserlaubnis erlöschen.
Besonderheiten bei Oldtimern (H-Kennzeichen)
Fahrzeuge mit H-Kennzeichen unterliegen der normalen HU, jedoch gelten:
- zeitgenössische Bauart
- periodenkorrekte Modifikationen
- ordentlicher Erhaltungszustand
- keine sicherheitsrelevanten „Bastelstellen“
- nachvollziehbare Technik
Prüfer haben hier Erfahrung oder eben nicht – die Wahl des geeigneten Prüfers ist entscheidend.
Praxis-Hinweise
- Ein Prüfer kann sich „festfahren“, wenn ihm etwas missfällt; in diesem Fall ist ein Wechsel der Prüfstelle sinnvoll.
- Gerade bei älteren Fahrzeugen lohnt es sich, einen Prüfer mit Youngtimer- oder Oldtimererfahrung zu wählen.
- Für Eintragungen immer vollständige Unterlagen mitnehmen (ABE, Teilegutachten, Traglastnachweise).
- Kleine Mängel wie Wischer oder Kennzeichenbeleuchtung frühzeitig prüfen, um unnötige Nachprüfungen zu vermeiden.
FAQ – häufige Fragen zu TÜV, HU, AU und Prüforganisationen (einzeilig)
- Muss die HU zwingend beim TÜV gemacht werden?
- Nein, alle anerkannten Prüforganisationen dürfen HU und AU durchführen.
- Wie oft muss ich zur HU?
- Alle 2 Jahre, Neuwagen nach 3 Jahren.
- Ist die AU noch separat?
- Nein, sie ist in die HU integriert, bleibt technisch aber eine eigene Prüfung.
- Kann ich mit Mängeln weiterfahren?
- Bei geringen Mängeln ja, bei erheblichen Mängeln nur zur Werkstatt und zurück.
- Was tun, wenn ich mit dem Prüfer nicht klarkomme?
- Zur nächsten Prüfstelle fahren; keine Pflicht, denselben Prüfer erneut zu nutzen.
- Muss ein H-Kennzeichen-Fahrzeug zur HU?
- Ja, wie jedes andere Fahrzeug auch, alle 2 Jahre.
- Wer trägt die Verantwortung für eingetragene Umbauten?
- Prüfer und Halter gleichermaßen; bei Fehlern kann die Betriebserlaubnis erlöschen.
- Bekomme ich eine Plakette trotz kleiner Mängel?
- Ja, bei „geringen Mängeln“ wird die HU bestanden.
- Unterscheiden sich TÜV, Dekra, GTÜ und KÜS qualitativ?
- Rechtlich nicht, praktisch aber je nach Prüfer und Standort erheblich.
