RueckforderungEinesUnfallschadens

Rueckforderung eines Unfallschadens

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Einen nicht selbst verschuldeten Unfall mit dem Typ44 oder C4 gehabt?

Wenn sicher ist, dass man von der generischen Hapftpflicht oder der eigenen Kasko-Versicherung den Schaden ersetzt bekommt: Dann bitte vorsichtig sein, sonst kann einem viel Geld verloren gehen.

Ab einem vermutlichem Unfallschaden von 500 Euro muss die Versicherung einen unabhängigen Gutachter bezahlen.

Der schätzt vielleicht nicht zu Deinen Gunsten, aber sicher auch nicht zu Gunsten der Versicherung. Steht in den Gelben Seiten.

  1. Den Schaden nach dem neutralen Gutachten abrechnen und dann selbst zu reparieren ist absolut zulässig. Egal was die Versicherung einem erzählen will. Es kann aber sein, dass sich nachher ein Gutachter der Versicherung die korrekte Reperatur ansehen will.
  2. Man wird vermutlich feststellen, dass der Unfallwert den Restwert des Wagens übersteigt. Um das zu Vermeiden, bitte auf jedes mit Rechnung belegbar neu verbaute Teil und jedes Sonderzubehör hinweisen. Ausserdem solltest Du darauf hinweisen, dass es sich insbesondere beim Typ44? 200 20V? um ein sehr seltenes Fahrzeug in nachweisbarem Sammlerzustand handelt.
  3. Man bekommt bei einem rel. seltenen Fahrzeug (Typ44? Sport?, Sport? Exclusiv, 200 20V? etc.) 2 Wochen, um sich gleichwertigen Ersatz zu besorgen. Das wird für die genannten, seltenen Sondermodelle def. nicht reichen und sollte dem Gutachter auch gesagt werden.
  4. Soweit möglich keinen Mietwagen, sondern für den enstandenen Nuntzungsausfall das einem zustehende Geld nehmen. Das bekommt man für ein Fahrzeug ein paar Klassen kleiner, aber es macht trotzdem eine Menge aus.
  5. Wenn es eines der seltenen Sondermodelle ist, besorgt man sich am Besten ca. 10 Angebote im Internet und weise damit nach, dass der durchschnittliche Fahrzeugwert sich weit über Schacke-Wert befindet.
  6. Die Versicherung muss bei der Reparatur eines Fahrzeuges bis zu 15% oberhalb des Wiederbeschaffungswertes für eine Instandsetzung zahlen.

Anmerkungen

  • Die Abrechnung der Kostenerstattung hat sich in der Zwischenzeit geändert. Die Versicherungen zahlen jetzt nur noch tatsächliche Werkstattkosten. Auf diese Weise wird die Reparatur von vielen Unfällen unwirtschaftlich, die Fahrzeuge werden verschrottet.
  • Es handelt sich hierbei nicht um eine Methode möglichst viel Geld von der Versicherung zu erhalten.
  • In der vergangenheit hat es sich allerdings gezeigt, dass von Versicherungen gestellte Gutachter einen Schaden nach unten geschatzt haben. Das führt beim Unfall mit einem Typ44 regelmässig dazu, dasss das Fahrzeug verschrottet werden muss. Dies soll verhindert werden.
  • Es handelt sich bei diesem Artikel ausdrücklich nicht um eine Rechtsberatung, sondern eine persönliche Meinung.

Siehe auch